12.02.2021 –
Kostenlose Aufklärung für SABU-Händler über die aktuelle Rechtslage und Chancen bei Klage auf Schadensersatz
Gemeinsam mit einigen der weltweit führenden Prozessfinanzierungsgesellschaften bereitet die Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth, Frankfurt, derzeit Schadensersatzklagen für Unternehmen, Unternehmer und Gewerbetreibende vor, die in Folge der Corona bedingten Lockdowns Verluste erlitten haben. Nach dem Rechtsgutachten haben die durch Corona bedingten Lockdown geschädigten Unternehmen Anspruch gegen die jeweiligen Bundesländer auf Zahlung einer Entschädigung wegen enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs in deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
„Nach dem für die ganze Modebranche enttäuschenden Bund-Länder-Beschluss am 10.02.2021, in dem der Lockdown ohne Erwähnung eines Wiedereröffnungsszenarios einfach fortgeschrieben wird, sind wir gezwungen, zur Existenzsicherung der uns angeschlossenen Händler auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen,“ meint SABU-Geschäftsführer Stephan Krug.
Aus diesem Grund veranstaltet die Heilbronner Verbundgruppe am 16.02.2021 ein Webinar für die SABU-Händler mit Rechtsanwalt Klaus Nieding, der die aktuelle Rechtslage und die Chancen einer Klage erläutern wird. Geklagt werden kann nach Einschätzung der Anwaltskanzlei auf Basis des Staatshaftungsrechts auf Schadensersatz für die finanziellen Einbußen durch den Shutdown im Frühjahr 2020 und von November 2020 bis heute.
Die Anwaltskanzlei Nieding+Barth prüft aktuell, ob eine Prozessfinanzierungsgesellschaft die Prozesskosten in diesem Zusammenhang übernehmen wird. Die Mitglieder der SABU Schuh & Marketing GmbH können sich dann – wie bereits ihr Schwesterunternehmen Unitex GmbH in Neu-Ulm mitteilte – an einer solchen Klage ohne jedes Kostenrisiko beteiligen.