Die Anzahl der SABU-Händler, die KfW-Mittel beantragen, wächst deutlich

22.06.2020 –
Ergebnisse der zweiten Auswertungswelle des SABU Corona-Hilfe-Monitors

 

Anfang Mai 2020 wurde der „Corona-Hilfe-Monitor“ speziell für die Anschlussfirmenpartner der SABU Schuh & Marketing GmbH eingeführt. Dieser Monitor beobachtet in regelmäßigen Abständen das Verhalten und die Erfahrung der SABU-Händler in Bezug auf die Corona-Hilfen für den Einzelhandel. In einer zweiten Welle wurden nun die Positionen Soforthilfe, KfW-Mittel, Kurzarbeit, Mietstundung, Zins- und Tilgungsstundung sowie Steuerstundung abgefragt.

 

Die wichtigsten Ergebnisse in der Übersicht:

  • In den letzten 4 Wochen stieg der Anteil der genehmigten Soforthilfen deutlich an. Jedoch nur 62 % der SABU-Anschlussfirmen haben die genehmigten Mittel bereits ausgezahlt bekommen.
  • Die Anzahl der SABU-Händler, die KfW-Mittel beantragt haben, stieg deutlich. Trotz eines hohen Genehmigungsanteils von rd. 94 % haben jedoch nur 32 % die genehmigten Mittel bisher tatsächlich ausgezahlt bekommen.
  • Der Anteil der SABU-Anschlussfirmen, die Kurzarbeitergeld beantragt haben, blieb insgesamt konstant. Hier stieg der Anteil derjenigen, die das Geld auch erhalten haben, auf rd. 45 % deutlich an.
  • Stark angestiegen ist auch der Anteil der SABU-Partner, die einen Antrag auf Steuerrückzahlung gestellt haben. Nahezu jeder zweite Händler nutzt zwischenzeitlich diese Förderung.

 

SABU-Geschäftsführer Stephan Krug

 

Resümee

SABU-Geschäftsführer Stephan Krug: „Die zweite Befragungswelle zeigt deutlich, dass viele Unternehmer einige Zeit gebraucht haben, um zum Beispiel die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und mit ihren Steuerberatern die notwendigen Unterlagen antragsfähig aufzubereiten. Noch immer jedoch fließen die genehmigten Mittel nur langsam an unsere Mitglieder. Der Prozess „beantragen, bearbeiten, genehmigen, auszahlen“ ist einfach zu bürokratisch und zu zeitaufwändig. Gerade bei den KfW-Mitteln hören wir ständig, dass die KfW zwar auf die Prüfung z.B. der Kapitaldienstfähigkeit verzichtet, die Hausbanken unserer Händler jedoch z.B. aus Gründen des Kreditwesengesetzes auf eine Prüfung Wert legen.“

 

Stephan Krug beobachtet die ersten Wochen nach der Wiedereröffnung der Geschäfte seine Mitglieder kritisch: „Wir können nur eine langsame, schrittweise Besserung feststellen. Die Kunden sind immer noch verunsichert, es fehlt die Kauflust. Das Einkaufen mit Maske wird zwar selbstverständlicher, aber es macht den Kunden nicht wirklich Spaß. Die Beschränkungen in der Gastronomie tun ein Übriges dazu. Das Einkaufserlebnis ist und bleibt deutlich eingeschränkt.“

 

Forderung an die Politik

Angesprochen auf seine Forderung an die Politik, dass die Kreditfinanzierung von Verlusten keine nachhaltige Hilfe für den Einzelhandel sei, antwortet Stephan Krug: „Wer bestellt sollte auch zahlen. Die Politik hat die Geschäftsschließungen zwar aus gutem Grund angeordnet, sie hat aber auch für die Folgen die Verantwortung zu übernehmen und für den Schaden aufzukommen. Wenn in den nächsten Monaten keine brauchbaren Konzepte zur Rekapitalisierung entwickelt werden, sehe ich düstere Zeiten auf den mittelständischen deutschen Schuh-Einzelhandel zukommen. Lebendige Innenstädte setzen einen überlebensfähigen stationären Einzelhandel voraus“. Als „Skandal“ empfindet Stephan Krug, dass es bislang von der Politik immer noch keine nachhaltige und pragmatische Unterstützung der mittelständischen Unternehmen mit 10 und weniger Mitarbeitern gibt.

 

 

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